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Das Genossenschaftsgebiet umfaßt:
die Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Xanten,
die Gemeinden Alpen, Issum und Rheurdt,
die linksniederrheinischen Teile der Städte Duisburg und Wesel,
die Teile der Städte Kempen und Krefeld, in deren Gebiet die Felder folgender Bergwerke liegen:
4.1 Ernst Moritz Arndt, Georg, Heinrich, Süddeutschland und Vluyn II (Stadt Kempen), 4.2 Fritz, Georg, Friedrich Nolte, Heinrich Schlattmann, Süddeutschland und Tellus I (Stadt Krefeld),
der östlich der Wasserscheide Rhein/Maas zum Einzugsgebiet der Hohen Ley gehörende (und somit außerhalb des Niersverbandes liegende) Teil der Gemeinde Sonsbeck.
Die Grenzen des Genossenschaftsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, die am Sitz der Genossenschaftsverwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
soweit sie ganz oder teilweise im Genossenschaftsgebiet liegen;
Die Genossenschaft hat im Genossenschaftsgebiet folgende Aufgaben:
soweit sie ganz oder teilweise im Genossenschaftsgebiet liegen;
den Sitz der Genossenschaft (§ 1 Abs. 2),
| Genossen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (gewerbliche Unternehmen, Grundstücke, Verkehrsanlagen und sonstige Anlagen) | 1 Mitglied,
Das Genossenschaftsgebiet umfaßt die oberirdischen Einzugsgebiete der Emscher, der Alten Emscher und der Kleinen Emscher. Die Grenzen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.