Art. 1 Abs. 6 SN-19103Sechste Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Arbeitszeitverordnung
Im Einvernehmen mit dem Beamten oder wenn zwingende dienstliche Gründe es erfordern, kann die Bewilligung nach Absatz 2 Satz 1 mit Wirkung für die Zukunft…
§ 16 Abs. 6 SächsAZVOSächsische Arbeitszeitverordnung
Im Einvernehmen mit der Beamtin oder dem Beamten oder wenn zwingende dienstliche Gründe es erfordern, kann die Bewilligung nach Absatz 2 Satz 1 mit Wirkung für…
Art. 1 Abs. 2 SN-2253Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
„(4) Treten während des Bewilligungszeitraums einer Altersteilzeitbeschäftigung nach Absatz 3 Buchst. b Umstände ein, welche die vorgesehene Abwicklung der…
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 SN-13913Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit
sonst schuldhaft seine Weiterbeschäftigung für die Einsatzstelle unzumutbar macht.