§ 7 Abs. 1 KonfVVerordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 UkVVerordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 KonjV 2Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 KonjV 3Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 KonjV 1Erste Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.