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Die wissenschaftliche Ausbildung wird mit dem Ablegen der erforderlichen Modulprüfungen an der Ausbildungsstätte und deren Anerkennung durch die Schulaufsichtsbehörde abgeschlossen.
Die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art, Umfang und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, die Organisation und Durchführung der Prüfungen, die Bewertung der Prüfungsleistung, die Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung legt die Ausbildungsstätte durch Ordnungen fest.
Hat die Lehrkraft alle erforderlichen Modulprüfungen der wissenschaftlichen Ausbildung an der Ausbildungsstätte bestanden, legt diese die Prüfungsergebnisse der Schulaufsichtsbehörde innerhalb von vier Wochen nach Bestehen der letzten Modulprüfung, spätestens aber vier Wochen vor dem Ende des entsprechenden Semesters schriftlich vor. Die Schulaufsichtsbehörde überprüft die Ergebnisse und erkennt diese als abschließende Qualifizierungsleistung an. Die Anerkennung wird der Lehrkraft mit Übergabe des Qualifizierungszeugnisses bekanntgegeben.
Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab oder es ist eine Studienleistung zu erbringen. Der Modulverantwortliche bewertet die Prüfungsleistung oder…
Die Prüfungsbehörde stellt die Zulassung zu den Modulprüfungen, zur Bachelorarbeit und ihrer Verteidigung sowie zu den Wiederholungsprüfungen fest.
Die Leistungen sind nach Abschluss des Faches unverzüglich zu bewerten und den Auszubildenden umgehend bekannt zu geben. Über die Leistungsnachweise wird eine…
Der erfolgreiche Abschluss der einzelnen Module der modularen Qualifizierung ist nachzuweisen. In Betracht kommen insbesondere Hausarbeit, Referat,…
Der erfolgreiche Abschluss der einzelnen Module der modularen Qualifizierung ist nachzuweisen. In Betracht kommen insbesondere Hausarbeit, Referat,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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