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Nach der endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses hat die Direktorin oder der Direktor den Jahresabschluss und die vom Landesrechnungshof für nicht erledigt erklärten Teile des Prüfungsberichts zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt im Online-Angebot der LfM, wobei auf diese Veröffentlichung jeweils im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen hinzuweisen ist.
Nach Genehmigung des Jahresabschlusses veröffentlicht die Direktorin oder der Direktor eine Gesamtübersicht über den Jahresabschluss und eine Zusammenfassung…
Der Vorstand stellt den Jahresabschluss in der ersten Hälfte des Wirtschaftsjahres für das vergangene Wirtschaftsjahr auf. Die mit der Prüfung des…
Der Vorstand stellt den Jahresabschluss in der ersten Hälfte des Wirtschaftsjahres für das vergangene Wirtschaftsjahr auf. Die mit der Prüfung des…
Der Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des…
Der Landesrechnungshof teilt das Ergebnis seiner Prüfung nur der LfM und der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde mit. Die Medienkommission berät den…
Nach Vorlage eines Entwurfs durch die Direktorin oder den Direktor stellt die Medienkommission den Jahresabschluss vorläufig fest. Sie genehmigt den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.