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Das Zuweisungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
Der Antragsteller oder die Antragstellerin haben alle Angaben zu machen, alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen vorzulegen, die zur Prüfung des Zuweisungsantrags und der Beurteilung der Programm-, Angebots- und Anbietervielfalt erforderlich sind. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung.
Die Medienkommission ist über neu gemeldete Versorgungsbedarfe unverzüglich zu informieren.
Der Vorschlag für die Anwendung des Zuweisungsverfahrens muss Folgendes enthalten:
Die Zuordnung von Übertragungskapazitäten erfolgt auf schriftlichen Antrag eines öffentlich-rechtlichen Veranstalters oder der LfM. In dem Antrag ist der…
Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat alle Angaben zu machen, alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen vorzulegen, die zur Prüfung des…
Soweit in diesem Gesetz die Zuordnung oder Zuweisung von Übertragungskapazitäten geregelt ist, umfasst dies bei digitalen Übertragungskapazitäten auch die…
Anbietern von Medienplattformen können digitale terrestrische Übertragungskapazitäten zugewiesen werden. Die Zuweisung der Übertragungskapazitäten kann durch…
Die Zulassung setzt voraus, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.