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Für die Durchsetzung des vergeblich geltend gemachten Gegendarstellungsanspruchs ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben. Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entsprechend anzuwenden. Eine Gefährdung des Anspruchs braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. Ein Verfahren zur Hauptsache findet nicht statt.
Auf Antrag kann das Gericht anordnen, dass der Veranstalter in der Form des § 44 Abs. 4 eine Gegendarstellung verbreitet. Unterabschnitt 4 Datenschutz und Datenschutzrechte
Für die Durchsetzung des vergeblich geltend gemachten Gegendarstellungsanspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf Antrag der betroffenen Person,…
Für die Durchsetzung des Anspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf Antrag des Betroffenen kann das Gericht anordnen, daß die Körperschaft in der Form…
Für die Durchsetzung des vergeblich geltend gemachten Gegendarstellungsanspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf dieses Verfahren sind die…
Für die Durchsetzung des Anspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf Antrag des Betroffenen kann das Gericht anordnen, daß das ZDF in der Form des…
Für die Durchsetzung des vergeblich geltend gemachten Gegendarstellungsanspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf dieses Verfahren sind die…
Lehnt die Deutsche Welle die Verbreitung der Gegendarstellung ab oder bleibt sie untätig, so steht der betroffenen Person oder Stelle der ordentliche Rechtsweg…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.