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Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der LfM ist unzulässig.
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (im Folgenden LfM) ist die nach § 24 Absatz 3, § 104 Absatz 1 sowie § 106 Absatz 3 des Medienstaatsvertrages…
Die Landesbank Nordrhein-Westfalen ist mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in…
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) wird als Landesoberbehörde nach § 6 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli…
Die Landeszentrale hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie kann zur Wahrnehmung von Aufgaben in den Regionen Außenstellen unterhalten.
Die LfM leistet einen Beitrag zur Vernetzung von Projekten zur Förderung von Medienkompetenz und -erziehung in Nordrhein-Westfalen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben…
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die LfM. Über die Einleitung eines Verfahrens hat die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.