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Das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz ist im Übrigen für die Untersuchung und Begutachtung von Lebensmitteln, einschließlich Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zuständig. Das Landesamt ist weiter zuständig für die
Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft, mit Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen,
Überwachung der Vorschriften über die Einhaltung der Lebensmittelhygiene in Lebensmittelbetrieben einschließlich Gaststätten,
Entnahme von Proben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch,
Ermittlung in Lebensmittelbetrieben aus Anlass von Gesundheitsschädigungen durch Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände,
Überprüfung der gesundheitsamtlichen Zeugnisse des Lebensmittelpersonals im Rahmen der Betriebskontrollen,
Anordnung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen nach Nr. 1 bis 5 und für die
regelmäßige und außerordentliche Überprüfung aller Lebensmittel- und Gaststättenbetriebe, zu deren Gewährleistung eine Lebensmittel- und Gaststättenkartei (Betriebskartei) mit den für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten einzurichten und fortlaufend zu führen ist.