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Zuständige Behörde im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1, § 48 und des § 70 Abs. 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches im Bereich der Lebensmittelüberwachung ist das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales.