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Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure bei den für die Durchführung der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen (amtliche Lebensmittelkontrolle) zuständigen Behörden im Saarland. Abschnitt 2 Ausbildung Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen