Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen (LPO II - Hauptschulen und Gesamtschulen) Vom 27. Januar 2012*
Diese Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung der Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen im Saarland.
§ 1 LPOIIHaupt/GesV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen