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Diese Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für die Lehrämter an Grundschulen und Oberschulen, für das Lehramt Sonderpädagogik sowie für die Lehrämter an Gymnasien und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen. Darüber hinaus enthält die Verordnung Regelungen über die Ausbildung und den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach oder einer weiteren beruflichen Fachrichtung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sowie über den Anpassungslehrgang und die Eignungsprüfung nach dem Lehrkräfte-Anerkennungsgesetz vom 23. Januar 1996 (SächsGVBl. S. 2; 1997 S. 541), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 733) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
Der bisherige § 5 wird § 6 und in Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 6 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den…
„Der Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Oberschulen, für das Lehramt Sonderpädagogik sowie für die…
die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite…
Absatz 1 gilt entsprechend für den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung nach der Verordnung über die Ausbildung für Lehrämter vom 18. September 1990…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Absolventen mit Masterabschluss sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.