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Der Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur Anwärterin oder zum Anwärter für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen.
Die Dienstaufsicht über die Ausbildung der Anwärterin oder des Anwärters führt das Ministerium für Bildung und Kultur.
Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Anwärterin oder des Anwärters ist die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars, dem sie oder er zur Ausbildung zugewiesen ist.