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Mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird die Anwärterin oder der Anwärter dem Studienseminar für die Primarstufe sowie für Förderschulen und Inklusion zur Ausbildung zugewiesen. Aus organisatorischen Gründen kann die Anwärterin oder der Anwärter zur Ausbildung in ihrem oder seinem Fach für die Sekundarstufe I dem Studienseminar für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen zugewiesen werden.
Zur Ausbildung in der Didaktik und Methodik ihrer Fächer wird die Anwärterin oder der Anwärter durch die Leiterin oder den Leiter des Studienseminars Fachleiterinnen und Fachleitern des Studienseminars zugeteilt, die vom Ministerium für Bildung und Kultur bestellt sind.
Die Anwärterin oder der Anwärter soll nach Möglichkeit verschiedene Schulen kennenlernen, ohne dass dadurch die Zuteilung zu den Fachleiterinnen und Fachleitern aufgehoben wird. Die Fachleiterinnen und Fachleiter informieren sich durch Unterrichtsbesuche über den an anderen Schulen erteilten Unterricht.