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Mit Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird die Studienreferendarin oder der Studienreferendar dem Studienseminar für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen zur Ausbildung zugewiesen.
Zur Ausbildung in der Didaktik und Methodik ihrer oder seiner Fächer wird die Studienreferendarin oder der Studienreferendar durch die Leiterin oder den Leiter des Studienseminars Fachleiterinnen und Fachleitern des Studienseminars zugeteilt, die vom Ministerium für Bildung und Kultur bestellt sind. Beim Doppelfach wird eine Fachleiterin oder ein Fachleiter zugeteilt.
Die Studienreferendarin oder der Studienreferendar soll nach Möglichkeit verschiedene Schulen kennen lernen, ohne dass dadurch die Zuteilung zu den Fachleiterinnen und Fachleitern aufgehoben wird. Diese informieren sich durch Unterrichtsbesuche über den an anderen Schulen erteilten Unterricht.