Gesetze
Gesetz wird geladen …
In regelmäßigen Seminarsitzungen, die die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars oder ein anderes Mitglied der Seminarleitung wöchentlich zweistündig oder als Blockveranstaltung abhält, sollen allgemeine pädagogische Fragen, die sich im Unterricht oder im Leben der Schule ergeben, besprochen werden. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur zur Behandlung spezieller Fragen Fachreferentinnen und Fachreferenten hinzuziehen. In den Sitzungen soll an das bildungswissenschaftliche Studium angeknüpft werden. Gegenstand der Sitzungen sind: Die Sitzungen umfassen auch ethische Fragen der Ausbildungsfächer und des Berufs. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen außerdem mit allen dienstlichen Obliegenheiten einer Lehrkraft und mit dem Aufbau der Schulverwaltung vertraut gemacht werden; dazu gehört auch der Dienstverkehr mit den Vorgesetzten und der Schulaufsichtsbehörde sowie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und anderen Institutionen (zum Beispiel schulpsychologischer Dienst, Jugendamt).
Pädagogik, Allgemeine Unterrichtslehre und Pädagogische Psychologie,
Allgemeine Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung fachübergreifender, fächerverbindender und überfachlicher Themenstellungen sowie gegebenenfalls des bilingualen Unterrichts,
Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht,
Schlüsselqualifikationen, die dem Ausbildungsziel dienen; hierzu zählen insbesondere die Förderung von Kommunikations-, Team- und Diagnosefähigkeit sowie die Fähigkeit zur Evaluation des eigenen Unterrichts, zum förderlichen Umgang mit Heterogenität und zur inklusiven Unterrichtung und Erziehung.
Unter dem Vorsitz der Fachleiterinnen und Fachleiter finden wöchentlich für die einzelnen Fächer zweistündige Fachsitzungen statt. In ihnen werden die Anwärterinnen und Anwärter in die Didaktik und Methodik ihrer Fächer eingeführt.
Die Ausbildungsgegenstände werden vom Ministerium für Bildung und Kultur durch Richtlinien festgelegt.
Die Anwärterinnen und Anwärter sind im Gebrauch zeitgemäßer audio-visueller Medien sowie Informations- und Kommunikationsmedien auszubilden und mit den didaktisch-methodischen Möglichkeiten ihres Einsatzes im Unterricht vertraut zu machen.
Die Anwärterinnen und Anwärter sind verpflichtet, an allen sie betreffenden Ausbildungsveranstaltungen des Studienseminars teilzunehmen. Diese gehen grundsätzlich jeder anderen dienstlichen Tätigkeit vor.