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In regelmäßigen Seminarsitzungen, die der Leiter / die Leiterin des Studienseminars für das Lehramt für Sonderpädagogik oder ein anderes Mitglied der Seminarleitung wöchentlich zweistündig oder als Blockveranstaltung abhält, sollen allgemeine pädagogische Fragen, die sich im Unterricht oder im Leben der Schule ergeben, besprochen werden. Der Leiter / die Leiterin des Studienseminars kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur zur Behandlung spezieller Fragen Fachreferenten / Fachreferenten hinzuziehen. In den Sitzungen soll an das bildungswissenschaftliche Studium angeknüpft werden. Gegenstand der Sitzungen sind: Die Sitzungen umfassen auch ethische Fragen der Ausbildungsfächer und des Berufs. Die Anwärter/Anwärterinnen sollen außerdem mit allen dienstlichen Obliegenheiten einer Lehrkraft und mit dem Aufbau der Schulverwaltung vertraut gemacht werden; dazu gehört auch der Dienstverkehr mit den Vorgesetzten und der Schulaufsichtsbehörde sowie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und anderen Institutionen (zum Beispiel schulpsychologischer Dienst, Jugendamt).
Pädagogik, Allgemeine Unterrichtslehre und Pädagogische Psychologie,
Allgemeine Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung fachübergreifender, fächerverbindender und überfachlicher Themenstellungen sowie gegebenenfalls des bilingualen Unterrichts,
Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht,
Schlüsselqualifikationen, die dem Ausbildungsziel dienen; hierzu zählen insbesondere die Förderung von Kommunikations-, Team- und Diagnosefähigkeit sowie die Fähigkeit zur Evaluation des eigenen Unterrichts, zum förderlichen Umgang mit Heterogenität und zur inklusiven Unterrichtung und Erziehung.
Unter dem Vorsitz der Fachleiter/Fachleiterinnen finden wöchentlich für die einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte/Unterrichtsfächer/Lernbereiche oder beruflichen Fachrichtungen zweistündige Fachsitzungen statt. In ihnen werden die Anwärter/Anwärterinnen in die Didaktik und Methodik ihrer sonderpädagogischen Förderschwerpunkte/Unterrichtsfächer/Lernbereiche oder beruflichen Fachrichtungen eingeführt. Die Ausbildungsgegenstände der Fachsitzungen werden durch das Ministerium für Bildung und Kultur durch Richtlinien festgelegt.
In den Fällen der Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach § 3 Absatz 5 und 6 muss der Nachweis der fachlichen Eignung im Unterrichtsfach/Lernbereich oder in der beruflichen Fachrichtung je nach Umfang der nachgewiesenen, bisher erbrachten Studienleistungen zusätzlich durch geeignete Ausbildungsveranstaltungen während des Vorbereitungsdienstes erbracht werden. Die Ausbildung in einem bildungswissenschaftlichen Studium kann durch geeignete Ausbildungsveranstaltungen während des Vorbereitungsdienstes sowie durch Teilnahme an bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen einer Hochschule erfolgen.
Die Anwärter/Anwärterinnen sind verpflichtet, an allen sie betreffenden Ausbildungsveranstaltungen des Studienseminars teilzunehmen. Letztere gehen grundsätzlich jeder anderen dienstlichen Tätigkeit vor.