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Der Vorbereitungsdienst beginnt zum 1. Februar oder zum 1. August und dauert 18 Monate. Zeiten einer beruflichen Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Hochschule nach Bestehen der Ersten Staatsprüfung können bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, sofern sie mit einer Unterrichtstätigkeit verbunden waren. Zeiten einer mindestens einjährigen Tätigkeit nach Ablegung der Ersten Staatsprüfung als Austauschassistentin oder Austauschassistent an einer ausländischen Schule können bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anrechnung trifft das Ministerium für Bildung und Kultur nach Abstimmung mit dem Studienseminar für das Lehramt für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen. Verschiedene anrechnungsfähige Zeiten können insgesamt bis zur Höchstgrenze von sechs Monaten berücksichtigt werden.
Während des Vorbereitungsdienstes können Ausbildungsabschnitte an einer dem Studienseminar entsprechenden Einrichtung im Ausland absolviert und angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind. Die Entscheidung hierüber trifft das Ministerium für Bildung und Kultur.