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Die Ausbildung erfolgt in zwei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten mit einem Unterrichtsfach/Lernbereich aus dem Fächerkanon der Stundentafel der Primarstufe oder der Sekundarstufe I, das an Saarländischen Grundschulen, Gemeinschaftsschulen oder Erweiterten Realschulen in den Klassenstufen 5 bis 9 in dem auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses bezogenen Bildungsgang unterrichtet wird, oder in einer beruflichen Fachrichtung. Das Ministerium für Bildung und Kultur kann in Ausnahmefällen andere Unterrichtsfächer/Lernbereiche zulassen.
Der Vorbereitungsdienst beginnt zum 1. Februar oder zum 1. August und dauert 18 Monate. Zeiten einer beruflichen Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Hochschule nach Bestehen der Ersten Staatsprüfung können bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, sofern sie mit einer Unterrichtstätigkeit verbunden waren. Zeiten einer sonstigen beruflichen Tätigkeit, die nach der Ersten Staatsprüfung zurückgelegt und für die Ausbildung förderlich sind, können ebenfalls bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Bei Anwärtern/Anwärterinnen, die nach Ablegung der Ersten Staatsprüfung für die Dauer eines Jahres als Austauschassistent/Austauschassistentin an einer ausländischen Schule tätig waren, kann diese Zeit bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anrechnung trifft das Ministerium für Bildung und Kultur; verschiedene anrechnungsfähige Zeiten können insgesamt nur bis zur Höchstgrenze von sechs Monaten berücksichtigt werden.
Während des Vorbereitungsdienstes können Ausbildungsabschnitte an einer dem Studienseminar für das Lehramt für Sonderpädagogik entsprechenden Einrichtung im Ausland absolviert und angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind. Die Entscheidung hierüber trifft das Ministerium für Bildung und Kultur.