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Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind verpflichtet, sich fortzubilden. Die dienstliche Fortbildung ist vom Dienstherrn durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, sich fortzubilden.
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und fortzuentwickeln und insbesondere an Fortbildungen in dienstlichem…
Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, sich fortzubilden, damit sie über die Anforderungen der Ämter ihres Laufbahnabschnitts unterrichtet bleiben und…
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sind verpflichtet, sich fortzubilden, damit sie den Ämtern ihres Laufbahnabschnitts gewachsen sind.
Die dienstliche Fortbildung ist zu fördern. Fortbildungsmaßnahmen können insbesondere
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.