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Scheidet ein Mitglied aus dem Richterrat aus, so tritt ein Ersatzmitglied ein. Das gleiche gilt, wenn ein Mitglied des Richterrates verhindert ist, für die Zeit der Verhinderung.
Die Ersatzmitglieder treten ein
bei Verhältniswahl der Reihe nach aus den nicht gewählten Richterinnen und Richtern derjenigen Vorschlagslisten, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören, und
bei Personenwahl in der Reihenfolge der jeweils höchsten Stimmenzahl, die auf die nicht gewählten Richterinnen und Richter entfallen ist.
Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Die Ersatzmitglieder werden der Reihe nach aus den nicht gewählten Beschäftigten derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder…
Scheidet ein Mitglied aus dem Richterrat aus, so tritt ein Ersatzmitglied ein. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied verhindert ist, für die Dauer der…
Als Ersatzmitglieder sind in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen diejenigen gewählt, die innerhalb des jeweiligen Wahlvorschlages den nach Absatz 2…
Werden dadurch, dass eine Gewählte oder ein Gewählter die Wahl ablehnt oder nachträglich aus der Mitgliedschaft der Hauptversammlung ausscheidet,…
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, tritt das Ersatzmitglied an seine Stelle. Ist kein Ersatzmitglied vorhanden, findet eine Nachwahl statt.
Die Ersatzmitglieder werden der Reihe nach aus den nicht gewählten Angehörigen der Dienststelle derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.