Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Vorschriften über die Wahl der Richterräte gelten im Übrigen mit der Maßgabe entsprechend, dass für die Wahl der vorsitzenden Person und der weiteren Mitglieder getrennte Wahlvorschläge einzureichen sind.
Die Wahl zum Präsidialrat erfolgt gleichzeitig mit den Richterratswahlen. Die für die Richterratswahlen zuständigen Wahlvorstände führen auch die Wahl zum Präsidialrat durch.
Der Richterrat wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht oder besteht der Richterrat aus einer Richterin oder…
Die Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidialrates erfolgt unmittelbar und geheim nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Wird nur ein Vorschlag eingereicht,…
Die Mitglieder des Richterrates werden von den Richterinnen und Richtern aus ihrer Mitte unmittelbar und geheim gewählt. Die Wahl erfolgt in jedem Gerichtszweig…
Spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit (§ 16 Absatz 1) bestellt der Richterrat drei Wahlberechtigte als Wahlvorstand und eine von ihnen als vorsitzende…
Die vorsitzende Person des Präsidialrates wird von allen Richterinnen und Richtern des Gerichtszweiges nach den Grundsätzen der Personenwahl gewählt.
Die §§ 1 bis 3 gelten für Richterräte, die §§ 2 und 3 auch für Präsidialräte entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.