Anlage ZVSAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 452 - 458, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 9 Abs. 1 GtDBahnVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst – Fachrichtung Bahnwesen –
Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt für jeden Ausbildungsschwerpunkt einen Ausbildungsrahmenplan, der insbesondere die Ausbildungsinhalte, die Ausbildungsziele und…
Anlage Nr. a) FKrFBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Dienstpläne erstellen
§ 3 Abs. 2 Nr. 8 BergtechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin
Logistik und Transport;
§ 3 Abs. 1 LTAusbVBegriffsbestimmungen
Abweichungen im Sinne dieser Verordnung sind alle Änderungen der Planung des Eisenbahnbetriebs, wie zum Beispiel ein Gleiswechsel oder eine Umleitung.