Anlage FKrFBAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2615 - 2621; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitlicher Richtwert in Wochen im1.-18. Monat19.-36. Monat1234 1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 5) 5.1Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 5.1) 3*) 5.2Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 5.2) 4 6Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 6) 4*)7Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr (§ 3 Nr. 7 7.1Verkehrsmarkt (§ 3 Nr. 7.1) 3 7.2Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 3 Nr. 7.2) 2 28Marketing und Vertrieb (§ 3 Nr. 8) 8.1Marketing (§ 3 Nr. 8.1) 3 8.2Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse (§ 3 Nr. 8.2) 3 8.3Produktpolitik (§ 3 Nr. 8.3) 28.4Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme (§ 3 Nr. 8.4) 7 8.5Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (§ 3 Nr. 8.5) 3 9Umgang mit Kunden (§ 3 Nr. 9) 9.1Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Nr. 9.1) 69.2Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 3 Nr. 9.2) 3*) 9.3Beschwerdemanagement (§ 3 Nr. 9.3) 3 9.4Umgang mit konfliktträchtigen Situationen (§ 3 Nr. 9.4) 410Kaufmännische Betriebsführung (§ 3 Nr. 10) 10.1Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge (§ 3 Nr. 10.1) 4 10.2Geschäftsvorgänge (§ 3 Nr. 10.2) 5 10.3Beschaffung (§ 3 Nr. 10.3) 4 11Planung und Disposition des Fahrbetriebes (§ 3 Nr. 11) 11.1Fahr- und Betriebsplanung (§ 3 Nr. 11.1) 4 411.2Disposition des Fahrbetriebes (§ 3 Nr. 11.2) 612Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen (§ 3 Nr. 12) 12.1Fahrzeugtechnik (§ 3 Nr. 12.1) 7 612.2Verkehrsanlagen (§ 3 Nr. 12.2) 4 13Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum (§ 3 Nr. 13) 13.1Fahrdynamik (§ 3 Nr. 13.1) 1813.2Kundenorientiertes Fahren (§ 3 Nr. 13.2) 714Rechtsvorschriften im Verkehr (§ 3 Nr. 14) 7 15Einweisung in den Fahrbetrieb (§ 3 Nr. 15) 15.1Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen (§ 3 Nr. 15.1) 515.2Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen (§ 3 Nr. 15.2) 1016Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb (§ 3 Nr. 16) 16.1Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen (§ 3 Nr. 16.1) 416.2Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen (§ 3 Nr. 16.2) 3 317Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung (§ 3 Nr. 17) 3
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Dienstanweisungen, Bedienungsanleitungen, Fachzeitschriften und Fachbücher
Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, arbeitsablauftechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen und dokumentieren
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen und auswerten
Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
Arbeitsschritte mit betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten abstimmen
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets bearbeiten
gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
Daten pflegen und sichern
Ziele, Aufgaben und Instrumente des Qualitätsmanagements unterscheiden
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich ausführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
Arbeits- und Betriebsabläufe im Hinblick auf Kundenorientierung analysieren und bewerten, Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenorientierung ergreifen
Rahmenbedingungen des Verkehrsmarkts und die Stellung des eigenen Unternehmens am Markt berücksichtigen
Verbindungen im regionalen Verkehrssystem nach Kundenbedürfnissen ermitteln
Auswirkungen von örtlichen Ausflugszielen, Veranstaltungsorten, topografischer Beschaffenheit und Siedlungsstrukturen der Region auf den Verkehrsmarkt einschätzen und berücksichtigten
Einsatzfelder von Verkehrsmitteln unterscheiden
Verkehrswege für Verkehrslinien untersuchen, insbesondere hinsichtlich Bebauung, topografischer und klimatischer Voraussetzungen
Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik und Kommunikationspolitik als Marktinstrumente einordnen
Einfluss des betrieblichen Angebots auf den Markt berücksichtigten
bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern mit dem eigenen Leistungsangebot vergleichen
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung von Dienstleistungen auswerten und nutzen
an Erhebungen zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs und ihrer Auswertung mitwirken
Kenngrößen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs ermitteln
an der Erstellung von Angebotsplänen mitwirken
tarifrechtliche sowie gesetzliche und vertragliche Bestimmungen, insbesondere im Personenverkehr, anwenden
Tarife kundengerecht anwenden und formalisierte Beförderungsverträge abschließen
Dienstleistungsangebote, auch in Verbindung mit anderen Verkehrsträgern, erstellen, Verkaufspreise ermitteln, Angebote unterbreiten
betriebliche Verkaufsunterstützungssysteme und Vertriebswege nutzen
Informationsmedien kundengerecht einsetzen
an Maßnahmen der Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit mitwirken
Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbesondere auf Kundenzufriedenheiten achten
Gespräche zielgruppenorientiert und situationsgerecht führen
Informationsbedürfnisse des Kunden erkennen, Kunden im Normalbetrieb und bei besonderen Vorfällen informieren, technische Hilfsmittel einsetzen
betriebliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Kundenwünschen prüfen und Kunden informieren, dabei Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigen
Korrespondenz führen
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
fremdsprachige Standardtexte situationsgerecht einsetzen
fremdsprachige Auskünfte erteilen
Reklamationen und Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten, Beteiligte informieren
Beschwerden auswerten und Konsequenzen für innerbetriebliche Maßnahmen ziehen
konfliktträchtige Situationen Erkennen, Verhaltensregeln zur Verhinderung und Entschärfung von Konflikten Anwenden
bei Gefahr im Verzug notwendige Maßnahmen veranlassen, insbesondere Polizei und Sicherheitsdienste anfordern
häufige Konfliktsituationen analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln
bei der Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung mitwirken
Kalkulationsverfahren anwenden
Verwaltungsvorgänge bearbeiten, insbesondere Schadensmeldungen und Anträge an Behörden
Verbesserungsvorschläge bearbeiten
Bedarf an Dienstleistungen und Produkten ermitteln
Bestellvorgänge planen und Bestellungen vornehmen
zugelieferte Dienstleistungen und Produkte prüfen, bei Mängeln Maßnahmen veranlassen
Fahrpläne erstellen, insbesondere Kriterien der Bedienungs- und Beförderungsqualität berücksichtigen
Angebote nach Kriterien der Bedienungs- und Beförderungsqualität bewerten
Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal planen
Einsatzplanung optimieren, insbesondere Wirtschaftlichkeit beim Einsatz von Eigen- und Fremdleistungen berücksichtigen
Dienstpläne erstellen
Fahrpersonal disponieren
Fahrzeuge disponieren
Funktionsweise von Fahrzeugen, insbesondere in Bezug auf Antrieb, Kraftübertragung, Aufbau sowie auf mechanische, elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Systeme unterscheiden
technische Unterlagen, insbesondere Betriebsanleitungen, anwenden
Verkehrssicherheit von Fahrzeugen beurteilen, insbesondere durch Sichtkontrolle
Fahrzeuge und Zubehör warten und pflegen
Betriebsstoffe kontrollieren, wechseln, auffüllen und der Entsorgung zuführen
Dichtheit der Systeme sowie Funktionsfähigkeit von elektrischen Anlagen, Kontrolleinrichtungen und Bremsanlagen prüfen
Übernahme- und Abfahrtkontrolle durchführen
Fahrzeuge fahrfertig machen, Fahrzeuge auf- und abrüsten
Fehler und Mängel an Fahrzeugen feststellen, Störungen beheben und weitere Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen, insbesondere Mängelberichte abfassen
Verkehrssicherheit und Einsatzfähigkeit von Verkehrsanlagen beurteilen und Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
bei der kundengerechten Umgestaltung von Verkehrsanlagen mitwirken
Einfluss physikalischer und fahrtechnischer Parameter auf die Verkehrssicherheit beachten
Fahrverhalten der Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Kräfte an und in den Fahrzeugen beachten
Fahrzeuge der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11.80 m auf öffentlichen Straßen oder Straßen- oder U-Bahnen im Strecken- und Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs sicher und wirtschaftlich führen
Kontrollinstrumente überwachen und bedienen, Informationen auswerten und berücksichtigen
Signalsysteme beachten, Sicherheits- und Verkehrsleittechnologien nutzen
Betriebskommunikationseinrichtungen bedienen
kritische Situationen auch in Grenzbereichen rechtzeitig erkennen und reagieren
fahrgastfreundliche Fahrtechniken anwenden
An- und Abfahrtsvorgänge an Haltestellen kundenfreundlich gestalten, dabei Belange spezieller Personengruppen, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen, berücksichtigen
verkehrsspezifische Rechtsvorschriften beachten
die für den Fahrbetrieb im öffentlichen Personennahverkehr geltenden Rechtsvorschriften im eigenen Arbeitsbereich anwenden
Sozialvorschriften beachten, Überwachungseinrichtungen bedienen und Nachweise führen
Folgen von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften berücksichtigen
Funktions- und Wirkungsweise von Betriebsleitsystemen und Kommunikationseinrichtungen beachten
Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen bedienen
Betriebsleitsysteme in den Betriebsablauf einbeziehen
Rahmen- und Dienstanweisungen im Fahrdienst beachten
Einzelanweisungen zum sicheren, pünktlichen und zuverlässigen Führen von Fahrzeugen im Liniendienst umsetzen
Störungen im Fahrbetrieb erkennen und bewerten
bei Störungen sich situationsgerecht verhalten, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung unter Beachtung der Vorschriften ergreifen
Störungen im Umfeld des Fahrbetriebes, insbesondere in Vertriebs- und Serviceanlagen, erkennen, bewerten und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung veranlassen
betriebliche Vorschriften zu Unfällen und Zwischenfällen anwenden
Unfallstellen, Gefahrenstellen und Fahrzeuge absichern
Maßnahmen der ersten Hilfe durchführen
Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren machen, Folgen für den Betriebsablauf einschätzen
auftretende Emissionen hinsichtlich der Umweltgefährdung und Sicherheit beurteilen sowie Maßnahmen ergreifen
Spuren sichern, Unfallskizze und Unfallbericht anfertigen
bei Äußerungen gegenüber Dritten gesetzliche Pflichten und eigene Belange sowie Folgen für das Unternehmen und sonstige Beteiligte beachten
ergonomische Verhaltensweisen bei der Vorbereitung und Durchführung von Fahrten anwenden, insbesondere zur Rückenschonung
gesundheitliche Auswirkungen von Schichtdienst berücksichtigen, Vorbeugemaßnahmen treffen
Faktoren, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, beachten
Methoden zur Stressvorbeugung und -bewältigung anwenden
Auswirkungen von besonderen Ereignissen, insbesondere traumatischen Vorfällen, berücksichtigen, notwendige Maßnahmen ergreifen
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.