LTG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 55 LTG SLVerbot von Versammlungen und UmzügenGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973 § 54§ 56 (1)Innerhalb des befriedeten Bezirks des Landtagsgebäudes in Saarbrücken dürfen Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge nicht stattfinden.(2)Ausnahmen können vom Präsidium zugelassen werden. § 54