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Neben den durch die Verfassung oder das Gesetz über den Landtag des Saarlandes vorgeschriebenen Ausschüssen bildet der Landtag folgende ständige Ausschüsse: sowie
Ausschuss für Haushalt und Finanzen
einen Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung.
Ausschuss für Wissenschaft
Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport
Ausschuss für Europa und Fragen des Interregionalen Parlamentarierrates
Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit
Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz
Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit
Der Landtag kann weitere Ausschüsse bilden und Sachverständigenkommissionen berufen.
Der Landtag, aber auch jeder Ausschuss kann aus seiner Mitte weitere Unterausschüsse mit bestimmten Aufträgen einsetzen, sich über ihre Verhandlungen berichten lassen und sie wieder auflösen.