§ 11 Abs. 2 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Der Landtag kann weitere Ausschüsse bilden und Sachverständigenkommissionen berufen.
Art. 30 Abs. 4 NRW-26486Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Landtag bildet Ausschüsse, insbesondere zur Vorbereitung seiner Beschlüsse. Die Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Regelung des Vorsitzes in den…
§ 10 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
1Der Landtag bildet zur Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlussfassungen Ausschüsse. 2Ihre Zusammensetzung hat der Stärke der Fraktionen Rechnung zu…
Art. 77 Abs. 1 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
1Der Landtag bildet nach Bedarf Ausschüsse. 2Ihre Zusammensetzung hat der Stärke der Fraktionen Rechnung zu tragen.
§ 11 SN-3034Landesbildungsratsverordnung
Für Ausschüsse, die der Landesbildungsrat bildet, gelten die §§ 5, 7 Abs. 1 Satz 3, §§ 8, 9 und 10 entsprechend.