Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Eine Dritte Lesung ist durchzuführen, wenn sie vor der Schlussabstimmung über eine Gesetzesvorlage in Zweiter Lesung von einer Fraktion oder mindestens fünf Abgeordneten beantragt wird.
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