§ 65 Abs. 1 LuftFzgGIst ein Registerpfandrecht im Register zu Unrecht gelöscht, so erlischt es, wenn der Anspruch des Gläubigers gegen den Eigentümer verjährt ist.
§ 63 Abs. 1 LuftFzgGDas Registerpfandrecht erlischt, wenn es mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft.
§ 48 LuftFzgGBei der Verfolgung des Rechts aus dem Registerpfandrecht gilt zugunsten des Gläubigers als Eigentümer, wer im Register als Eigentümer eingetragen ist. Das Recht…
§ 93 Abs. 1 LuftFzgGDie Eintragung des Luftfahrzeugs im Register wird auf Antrag des als Eigentümer Eingetragenen oder seines Rechtsnachfolgers gelöscht, wenn alle Eintragungen…
§ 53 Abs. 2 LuftFzgGDie Vorschriften des § 16 über den öffentlichen Glauben des Registers gelten für die im Absatz 1 bezeichneten Ansprüche nicht.