§ 45 LuftFzgGDer Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung der zur Berichtigung des Registers oder zur Löschung des Registerpfandrechts…
§ 27 Abs. 1 LuftFzgGDer Eigentümer kann sich bei der Belastung des Luftfahrzeugs mit einem Registerpfandrecht die Befugnis vorbehalten, ein anderes dem Umfang nach bestimmtes…
§ 58 LuftFzgGSteht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des Registerpfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, daß der…
§ 15 Abs. 1 LuftFzgGIst im Register für jemanden ein Registerpfandrecht oder ein Recht an einem solchen eingetragen, so wird vermutet, daß ihm das Recht zusteht.
§ 4 LuftFzgGDas Recht des Gläubigers aus dem Registerpfandrecht bestimmt sich nur nach der Forderung.