§ 64 Abs. 1 LuftPersVErteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
Der Luftfahrerschein für Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder wird durch Aushändigung des Luftfahrerscheins nach Muster 8 der…
§ 65 Abs. 1 LuftPersVGültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
Der Luftfahrerschein für Flugtechniker auf Hubschraubern wird unbefristet erteilt. Der Luftfahrerschein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen…
Muster 2 LuftVZOLuftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Lufttüchtigkeitszeugnisses, Fundstelle: BGBl. I 2008, 1267)
Muster 3 LuftVZOLuftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für Luftsportgeräte, Fundstelle: BGBl. I 2008, 1268)
Anlage 9B Nr. - 2. DVLuftPersVZweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)
Einweisung in Sonderkontrollen nach Baugruppenwechsel