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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 193, S. 31 - 34)
Schulungsinhalte der Erstschulungen
| Thema | Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde nach Nummer 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 | UE 1 | UE 2 | UE 1 + 2 |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Schulung | –Leinengewöhnung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)–Treppen (z. B. Gittertreppen, offene Treppen)–diverse Bodenuntergründe (z. B. glatt, feucht, uneben, wackelig)–Geräusche–Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Schubkarren, Handhubwagen, Gabelstapler, LKW, Luftfahrzeuge)–Menschen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Tierarzt)–Gerüche–Stadtleben (z. B. Fußgängerzone) | 18 | 18 | 18 |
| –zukünftige Arbeitsumgebung nach jeweiligem Standard (z. B.: Frachthallen, Fluggastbrücken, Luftfahrzeuge)–Handgepäck, Servierwagen (Standard 1)–Fracht, Post (Standard 2) | 2 | 2 | 4 | |
| Gehorsam | Kommandos mindestens (oder jeweils gleichbedeutend): –„Aus!“ (Gegenstand aus dem Fang abgeben.)–„Sitz!“ und/oder „Platz!“ (Bestimmte Position einnehmen.)–„Hier!“ (Zum Hundeführer kommen und auch verbleiben.)–„Nein!“ (Unterlassen des gerade gezeigten Verhaltens.)–„Such!“ (Einsetzen in die Absuche.) | 10 | 10 | 10 |
| Spezielle Schulung | –Stoffkonditionierung verschiedener (geforderter) Sprengstoffe mit unterschiedlichen Mengen gemäß Anlage D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005, Konzentrationen, Oberflächen, Temperaturen, maskiert und unmaskiert, Verleitungen, verschiedenen Höhen und Tiefen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad. | 66 | 66 | 66 |
| Für Gewichte und Sprengstofftypen gelten Nummer 12.9 Nummer 1 Buchstabe b sowie Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005 –verschiedene Anzeigemöglichkeiten (Sitz, Platz, Steh, Einfrieren oder Fixieren)–Festigen des Erlernten | ||||
| –Schulung in Bereichen, die dem zukünftigen jeweiligem Arbeitsumfeld Rechnung trägt sowie unabhängig vom Einsatzbereich. | 24 | 24 | 48 |
Leinengewöhnung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)
Treppen (z. B. Gittertreppen, offene Treppen)
diverse Bodenuntergründe (z. B. glatt, feucht, uneben, wackelig)
Geräusche
Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Schubkarren, Handhubwagen, Gabelstapler, LKW, Luftfahrzeuge)
Menschen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Tierarzt)
Gerüche
Stadtleben (z. B. Fußgängerzone)
zukünftige Arbeitsumgebung nach jeweiligem Standard (z. B.: Frachthallen, Fluggastbrücken, Luftfahrzeuge)
Handgepäck, Servierwagen (Standard 1)
Fracht, Post (Standard 2)
„Aus!“ (Gegenstand aus dem Fang abgeben.)
„Sitz!“ und/oder „Platz!“ (Bestimmte Position einnehmen.)
„Hier!“ (Zum Hundeführer kommen und auch verbleiben.)
„Nein!“ (Unterlassen des gerade gezeigten Verhaltens.)
„Such!“ (Einsetzen in die Absuche.)
Stoffkonditionierung verschiedener (geforderter) Sprengstoffe mit unterschiedlichen Mengen gemäß Anlage D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005, Konzentrationen, Oberflächen, Temperaturen, maskiert und unmaskiert, Verleitungen, verschiedenen Höhen und Tiefen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad.
verschiedene Anzeigemöglichkeiten (Sitz, Platz, Steh, Einfrieren oder Fixieren)
Festigen des Erlernten
Schulung in Bereichen, die dem zukünftigen jeweiligem Arbeitsumfeld Rechnung trägt sowie unabhängig vom Einsatzbereich.
| Thema | Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhundeführer der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 | UE 1 | UE 2 | UE 1 + 2 |
|---|---|---|---|---|
| Hund allgemein „Kynologie“ (Ethologie, Anatomie, Haltung, Ausbildung) | –vom Wolf zum Haushund–vom Welpen zum Senior–vom Haltungshund zum Arbeits-/Diensthund bis zum Hund im Ruhestand–Hunderassen (Unterschiede)–Anatomie/Physiologie/Riechorgan–Ernährung/Fütterung/Ausscheidungsverhalten–Allergien, Hundekrankheiten–Besuch beim Tierarzt–erforderliche Impfungen, Impfpass, Heimtierausweis–Haltung im Haus/Zwinger/am Arbeitsplatz/beim Transport–Ausdrucksverhalten, Mimik, Gestik, Beschwichtigungssignale–Reize und „Triebe“ (Motivationen), Impulse, Meideverhalten–Dominanzverhalten/„Rangordnung“–klassische/operante (instrumentelle) Konditionierungsarten–Spielen–Hilfsmittel (z. B. Clicker, Ball, Beißwurst, Kong, Leckerli, Target-Stick)–Leinenführung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)–Lernverhalten/Erziehung–Freies Formen–positive und negative Verstärker–Grundkommandos (siehe Erstschulung Sprengstoffspürhunde, Gehorsam) | 17 | 17 | 17 |
| Lehrgang „Erste Hilfe beim Hund“ –Schulungen von einer anerkannten Hilfsorganisation (z. B. DRK, ASB, MHD, JUH) oder einem Tierarzt | 5 | 5 | 5 | |
| Spürhund speziell | –Odorologie–Verleitungen–Such- und Anzeigeverhalten von Hunden überwachen und bewerten, auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren–Kondition, Erschöpfungsanzeichen–Motivationsmöglichkeiten (z. B. akustisches Lob, Berührung, Futter, Spiel)–Erkennen des Hundeverhaltens–Bestätigungsarten–Einleitung von Maßnahmen nach dem am Einsatzort gültigen Alarmplan | 6 | 6 | 6 |
| Rechtsgrundlagen | Nicht abschließende Aufzählung: –Grundgesetz–Tierschutzgesetz–Tierschutz-Hundeverordnung–Landeshundegesetze (Gesetz über das Halten von Hunden)–Straßenverkehrs-Ordnung(§§ 23, 28 Absatz 1)–Luftsicherheitsgesetz–Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998–Durchführungsbeschluss C(2015)8005–Versicherungs- und Haftungsrecht | 4 | 4 | 4 |
| –Im Übrigen auch: LBA-Handlungsvorgabe „Vorbereitung der durch Sprengstoffspürhunde-Teams abzusuchenden Fracht sowie Anforderungen an die Durchführung der Absuche“ (Standard 2) | 1 | 1 | ||
| Sprengstoff | –Rechtsvorschriften (z. B. SprengG, SprengV, SprengLR, GGBefG, ADR)–Sprengstoffe, Zündmittel, Sprengzubehör–USBV, KSBV–Umgang mit Sprengstoffen–(Ab-)Dampfdruck | 3 | 3 | 3 |
| Alternativ: Befähigungsschein nach § 20 SprengG –Kontaminationen durch Sprengstoffe und deren Vermeidung nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 sowie Nummer 12.9.3.6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 | 1 | 1 | 1 | |
| Kontrollverfahren zur Sprengstoffdetektion | –andere Kontrollmethoden: ETD, X-Ray, REST, PHS, EDS, VCK, SED–Luft(fracht)sicherheitsprogramme | 2 | 2 | 2 |
| –interne Betriebsverfahren in den spezifischen Bereichen des jeweiligen Standards: zum Beispiel Vorgaben der Beteiligten der sicheren Lieferkette, Luftfahrzeugsicherheitsdurchsuchungen. | 1 | 1 | 2 | |
| Verstecke/Anlegen von Suchen in Bereichen des jeweiligen Standards | Jeweils an den Standard sowie an den spezifischen Kontrollbereich angepasst: –Kontaminationen nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,–Versteckmöglichkeiten,–Maskierungen,–verborgene oder maskierte Stoffe,–Praxis in der vorgesehenen Arbeitsumgebung,–Vermeidung von Kontaminierung,–Schulungshilfen,–Dokumentation. | 6 | 6 | 10 |
vom Wolf zum Haushund
vom Welpen zum Senior
vom Haltungshund zum Arbeits-/Diensthund bis zum Hund im Ruhestand
Hunderassen (Unterschiede)
Anatomie/Physiologie/Riechorgan
Ernährung/Fütterung/Ausscheidungsverhalten
Allergien, Hundekrankheiten
Besuch beim Tierarzt
erforderliche Impfungen, Impfpass, Heimtierausweis
Haltung im Haus/Zwinger/am Arbeitsplatz/beim Transport
Ausdrucksverhalten, Mimik, Gestik, Beschwichtigungssignale
Reize und „Triebe“ (Motivationen), Impulse, Meideverhalten
Dominanzverhalten/„Rangordnung“
klassische/operante (instrumentelle) Konditionierungsarten
Spielen
Hilfsmittel (z. B. Clicker, Ball, Beißwurst, Kong, Leckerli, Target-Stick)
Leinenführung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)
Lernverhalten/Erziehung
Freies Formen
positive und negative Verstärker
Grundkommandos (siehe Erstschulung Sprengstoffspürhunde, Gehorsam)
Schulungen von einer anerkannten Hilfsorganisation (z. B. DRK, ASB, MHD, JUH) oder einem Tierarzt
Odorologie
Verleitungen
Such- und Anzeigeverhalten von Hunden überwachen und bewerten, auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren
Kondition, Erschöpfungsanzeichen
Motivationsmöglichkeiten (z. B. akustisches Lob, Berührung, Futter, Spiel)
Erkennen des Hundeverhaltens
Bestätigungsarten
Einleitung von Maßnahmen nach dem am Einsatzort gültigen Alarmplan
Grundgesetz
Tierschutzgesetz
Tierschutz-Hundeverordnung
Landeshundegesetze (Gesetz über das Halten von Hunden)
Luftsicherheitsgesetz
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
Durchführungsbeschluss C(2015)8005
Versicherungs- und Haftungsrecht
Im Übrigen auch: LBA-Handlungsvorgabe „Vorbereitung der durch Sprengstoffspürhunde-Teams abzusuchenden Fracht sowie Anforderungen an die Durchführung der Absuche“ (Standard 2)
Rechtsvorschriften (z. B. SprengG, SprengV, SprengLR, GGBefG, ADR)
Sprengstoffe, Zündmittel, Sprengzubehör
USBV, KSBV
Umgang mit Sprengstoffen
(Ab-)Dampfdruck
andere Kontrollmethoden: ETD, X-Ray, REST, PHS, EDS, VCK, SED
Luft(fracht)sicherheitsprogramme
interne Betriebsverfahren in den spezifischen Bereichen des jeweiligen Standards: zum Beispiel Vorgaben der Beteiligten der sicheren Lieferkette, Luftfahrzeugsicherheitsdurchsuchungen.
Kontaminationen nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
Versteckmöglichkeiten,
Maskierungen,
verborgene oder maskierte Stoffe,
Praxis in der vorgesehenen Arbeitsumgebung,
Vermeidung von Kontaminierung,
Schulungshilfen,
Dokumentation.
| Thema | Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde-Teams der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 | UE 1 | UE 2 | UE 1 + 2 |
|---|---|---|---|---|
| Teamgewöhnung | –Kennenlernen–Beobachten–Vertrauen aufbauen–jeweilige Verhaltensweisen kennenlernen–Führigkeit–Teamarbeit | 40 | 40 | 40 |
| Der eigene Hund | –Such- und Anzeigeverhalten beim eigenen Hund überwachen und bewerten–auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren–Erschöpfungs-/Stressanzeichen beim eigenen Hund erkennen sowie adäquate Reaktion darauf–Kontrollmethodik zur angemessenen Sicherstellung, dass Sprengstoffe entsprechend den Vorgaben nach Nummer 12.9 Nummer 4. i. V. m. Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 vom Sprengstoffspürhund erkannt werden–Motivations/-Bestätigungsarten am eigenen Hund auswählen und anwenden (zum Beispiel Stimme, Berührung, Futter, Spiel) | 100 | 100 | 100 |
| Einsatz mit dem Sprengstoffspürhund | Jeweils an den Standard und den spezifischen Kontrollbereich angepasst: –Eigensicherung,–Gefahrenanalyse,–Einsatzvorbereitung,–Einsatzmethodik,–Grob- und Feinsuche (geführt/ungeführt), Stöbern,–Stressfaktoren und -signale beim Hund,–Absuchstruktur/Kontrollmethodik zum Erkennen, welche Gegenstände oder Bereiche noch zu kontrollieren sind bzw. welche Bereiche bereits kontrolliert wurden (Nummer 12.9.8 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,–Einsatzdokumentation,–Anlage 12-H nach Nummer 12.9.8 des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,–Lagebeurteilung (zum Beispiel Umgebung, Einsatz, Hund, Taktik, Erfolgsmessung, Reaktion),–Detektionsfähigkeit nach Nummer 12.9.6 des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,–Abzug des Sprengstoffspürhundes aus der Kontrolle,–Einleitung von Maßnahmen nach dem jeweils gültigen Alarmplan. | 54 | 54 | 78 |
Kennenlernen
Beobachten
Vertrauen aufbauen
jeweilige Verhaltensweisen kennenlernen
Führigkeit
Teamarbeit
Such- und Anzeigeverhalten beim eigenen Hund überwachen und bewerten
auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren
Erschöpfungs-/Stressanzeichen beim eigenen Hund erkennen sowie adäquate Reaktion darauf
Kontrollmethodik zur angemessenen Sicherstellung, dass Sprengstoffe entsprechend den Vorgaben nach Nummer 12.9 Nummer 4. i. V. m. Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 vom Sprengstoffspürhund erkannt werden
Motivations/-Bestätigungsarten am eigenen Hund auswählen und anwenden (zum Beispiel Stimme, Berührung, Futter, Spiel)
Eigensicherung,
Gefahrenanalyse,
Einsatzvorbereitung,
Einsatzmethodik,
Grob- und Feinsuche (geführt/ungeführt), Stöbern,
Stressfaktoren und -signale beim Hund,
Absuchstruktur/Kontrollmethodik zum Erkennen, welche Gegenstände oder Bereiche noch zu kontrollieren sind bzw. welche Bereiche bereits kontrolliert wurden (Nummer 12.9.8 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
Einsatzdokumentation,
Lagebeurteilung (zum Beispiel Umgebung, Einsatz, Hund, Taktik, Erfolgsmessung, Reaktion),
Abzug des Sprengstoffspürhundes aus der Kontrolle,
Einleitung von Maßnahmen nach dem jeweils gültigen Alarmplan.
Schulungsinhalte der WiederholungsschulungenDie oben genannten Lehrinhalte der Erstschulung sind im Rahmen von Wiederholungsschulungen erneut zu vermitteln. Die Inhalte der Wiederholungsschulungen sind auf Grundlage der aktuellen Sicherheitsentwicklungen und nach dem jeweiligen Bedarf des Sprengstoffspürhundes, dem Hundeführer und des Sprengstoffspürhunde-Teams auszuwählen und zu schulen.