§ 14 Nr. 2 ServKflLuftvAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr
Luftverkehrswirtschaft,
§ 7 Abs. 2 FlugElekAusbV 2013Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
§ 13 ServKflLuftvAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf
§ 10 IndKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 13 ZVSAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: