§ 1 LuftVStAbsenkV 2018
Steuersätze 2018
Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2018 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort 1.in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:7,46 Euro,2.in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:23,31 Euro,3.in anderen Ländern:41,97 Euro.