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Ziel der Ausbildung ist es, dem Beamten die fachlichen Kenntnisse zu vermitteln, die ihn zur Wahrnehmung der Aufgaben der Luftfahrtverwaltung des Landes befähigen. Insbesondere soll der Beamte während der Ausbildung die Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern, Motorseglerführern und Segelflugzeugführern erlangen.