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Zur Laufbahn des höheren Dienstes der Luftfahrtverwaltung des Landes kann zugelassen werden, wer
ein Studium der Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- oder Naturwissenschaften,
ein technisches Studium (z.B. Maschinen- oder Elektrotechnik, Metalltechnik) oder
ein Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen oder an Gymnasien mit Studienschwerpunkt in einem der vorgenannten Studiengänge