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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist zuständig für die Ausführung der den Ländern nach dem Luftverkehrsgesetz, dem Luftsicherheitsgesetz und dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sowie den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen übertragenen Aufgaben. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist es insbesondere Genehmigungsbehörde, Luftfahrtbehörde, Planfeststellungsbehörde, Zulassungsbehörde, Erlaubnisbehörde, Luftsicherheitsbehörde und Luftaufsichtsstelle.