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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 58 des Luftverkehrsgesetzes, soweit nicht nach § 63 des Luftverkehrsgesetzes eine Bundesbehörde zuständig ist.