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Für die Landschaftsverbände findet § 129 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Anwendung.
Für die Kreise findet § 129 der Gemeindeordnung entsprechende Anwendung.
Gehören einem Zweckverband als kommunale Körperschaften nur Kreise oder nur Kreise und Landschaftsverbände an, so finden die Vorschriften der Kreisordnung für…
Soweit nicht in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes eine andere Regelung getroffen ist, finden die Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land…
Für den Verband findet § 129 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Anwendung. Zusatz In-Kraft-Treten (Artikel VIII des Gesetzes zur…
§ 55 der Kreisordnung findet entsprechende Anwendung.
Für die Ordnung in den Sitzungen gilt § 51 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.