Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Aufstieg in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist innerhalb derselben Fachrichtung auch ohne Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen nach § 6 des Landesbeamtengesetzes möglich, wenn die Beamtinnen und Beamten nach Eignung, Befähigung und fachliche Leistung hierfür in besonderer Weise in Betracht kommen und die Voraussetzungen der §§ 20 bis 22 erfüllen.
Ein Aufstieg ist ausgeschlossen, wenn für Laufbahnen eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung durch besondere fachgesetzliche Rechtsvorschrift zwingend vorgeschrieben oder ihrer Eigenart nach zwingend erforderlich ist.
Der Aufstieg ist auch ohne Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (§ 6) möglich, wenn die für die höhere Laufbahngruppe erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten…
Abweichend von den §§ 20 und 21 ist ein Aufstieg durch Laufbahnwechsel in eine Laufbahn besonderer Fachrichtung zulässig, sofern
Ein Aufstieg ist ausgeschlossen, wenn für die höhere Laufbahn eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung durch besondere Rechtsvorschrift vorgeschrieben…
Beamtinnen und Beamte der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des Justizdienstes können nach Maßgabe des § 19 Absatz 1 in Verbindung mit…
die Voraussetzungen für den Aufstieg in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Laufbahnbefähigung im Wege des Aufstiegs),
Sofern Regelungen in einer Rechtsverordnung nach § 7 des Landesbeamtengesetzes nicht erlassen worden sind sowie für Laufbahnen besonderer Fachrichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.