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Die laufbahnrechtliche Befähigung für eine Tätigkeit als Fachlehrkraft an einer berufsbildenden Schule besitzt, wer
mindestens die Abschlussprüfung einer zweijährigen Berufsfachschule mit dem Ziel berufliche Qualifikation und schulischer Teil der Fachhochschulreife oder einer Fachoberschule bestanden hat oder einen vom für Schule zuständigen Ministerium als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
hauptberuflich eine mindestens dreijährige kaufmännische Tätigkeit ausgeübt hat und
an einem vom für Schule zuständigen Ministerium eingerichteten Lehrgang von mindestens einjähriger Dauer mit Erfolg teilgenommen hat.
anschließend eine mindestens vierjährige, der Vorbildung entsprechende und für das Lehramt geeignete hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt hat und
an einem vom für Schule zuständigen Ministerium eingerichteten Ausbildungsgang teilgenommen und die Abschlussprüfung bestanden hat.
das in der Fachrichtung erforderliche Abschlusszeugnis eines zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation führenden Studiums an einer…
Die laufbahnrechtliche Befähigung für eine Tätigkeit als Werkstattlehrkraft besitzt, wer 1. a) nach Ableisten der in der Fachrichtung erforderlichen…
Die Befähigung für die Lehrkräftelaufbahn des Lehramtes
Lehrkräfte in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis, die die Voraussetzungen des § 2 erfüllen, seit mindestens zwei Jahren in einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.