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Beamtinnen und Beamte, die die Prüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes bestanden haben, können zur Ausbildung für das zweite Einstiegsamt derselben Laufbahngruppe zugelassen werden, wenn sie
nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für den Dienst des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 geeignet sind und
2. a) die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 erfüllen oder b) innerhalb der Laufbahngruppe 2 unterschiedliche Verwendungen (im Einsatzdienst, im Vorbeugenden Brandschutz, in der Ausbildung, in der Technik oder ähnliches) durchlaufen haben.
Die Beamtinnen und Beamten werden aufgrund eines vom Dienstherrn vorzunehmenden Personalauswahlverfahrens zur Beförderung zugelassen und in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. Die Einführungszeit dauert in der Regel zwölf Monate. Mindestens ein Ausbildungsabschnitt soll bei einer hierfür geeigneten Feuerwehr außerhalb des Bereichs des Dienstherrn abgeleistet werden.
Nach erfolgreicher Einführung ist die Beförderungsprüfung, die der Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 gemäß § 17 entspricht, abzulegen. Die Beamtinnen und Beamten bleiben bis zur Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn in ihrer Rechtsstellung. Wenn sie die Beförderungsprüfung endgültig nicht bestehen, verbleiben sie in der Ämtergruppe der Laufbahn ihres bisherigen Einstiegsamtes.
Vor der Verleihung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 brauchen die Beförderungsämter der Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes nicht durchlaufen zu werden.
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes können zur Ausbildung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe…
Die Einstellungsbehörde kann Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes unter den…
Beamtinnen und Beamten des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 oder des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2, die die Laufbahnprüfung nicht oder…
Der Aufstieg in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist innerhalb derselben Fachrichtung auch ohne Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zu den…
Beamtinnen und Beamte der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamts der Laufbahngruppe 2 erwerben die Befähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamts der…
Für Beamtinnen und Beamte des bergtechnischen und bergvermessungstechnischen Dienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, bestimmt sich der Zugang zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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