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Bewerberinnen und Bewerbern kann ein Praktikumsplatz bei der Polizei Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden, wenn sie:
die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 erfüllen und
sie die Voraussetzungen des § 109 Absatz 2a des Landesbeamtengesetzes erfüllen und
die Qualifizierung erfolgreich abgeleistet und nach Teilnahme an einem Qualifizierungslehrgang die Qualifizierungsprüfung bestanden haben.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
die Voraussetzungen des § 8 Absatz 1 erfüllt und
Dem Antrag sind beizufügen:
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.