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Der Vergabe eines Praktikumsplatzes bei der Polizei Nordrhein-Westfalen geht ein Auswahlverfahren voraus.
Das Auswahlverfahren stellt fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber geeignet sind und legt die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber für die Vergabe der Praktikumsplätze durch Vergabe eines Rangordnungswerts fest.
Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium.
Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens regelt das für Inneres zuständige Ministerium.
Die Bewerbungstermine für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden von dem für Inneres zuständigen Ministerium bestimmt.
Der Entscheidung über die Einstellung geht ein Auswahlverfahren voraus.
Die Einzelheiten, insbesondere den Zeitpunkt des Auswahlverfahrens und die Bewerbungstermine, bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium.
Über die Einstellung entscheidet das Ministerium nach einem geeigneten Auswahlverfahren.
Auf der Grundlage des Ergebnisses des Auswahlverfahrens entscheidet die Einstellungsbehörde über die Zulassung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.