Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die nach § 29 Abs. 2 Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst zuständigen Ministerien können Einzelheiten zu a) der Ermäßigung der Lehrverpflichtung, b) der Anrechnung von Lehrveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung, c) dem Ausgleich von Über- und Unterschreitungen des Lehrdeputats und d) der Präsenzpflicht durch Erlass regeln.
Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln, in welchem Umfang hauptberufliches Personal im Rahmen seiner Dienstaufgaben zur Lehrtätigkeit…
Das Ministerium für Bildung und Kultur regelt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium für Finanzen und Europa den…
In der Rechtsverordnung kann auch die Möglichkeit vorgesehen werden, die Regellehrverpflichtung einer Gruppe von Professorinnen und Professoren zusammenzufassen…
Das für Wissenschaft zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung Grundsätze,…
Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zu den Hochschulabgaben, insbesondere zur Höhe des Weiterbildungs-, des allgemeinen und des…
Für die Wahrnehmung anderer Dienstaufgaben oder damit im Zusammenhang stehender Funktionen sowie zur Wahrnehmung von wissenschaftlichen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.