LwAusbStEignV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 LwAusbStEignVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin § 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 3