§ 52 LWOLandeswahlordnung (LWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2026
1Im Anschluss an die Feststellungen nach § 49 gibt die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift…
§ 63 EuWOEuropawahlordnung
Im Anschluß an die Feststellungen nach § 60 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich…
§ 70 BWOBundeswahlordnung
Im Anschluss an die Feststellungen nach § 67 gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift bezeichneten Angaben mündlich…
§ 49 Abs. 2 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Im Anschluss an die Feststellung nach Absatz 1 gibt die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher das Wahlergebnis im Wahlbezirk mit den in dieser Vorschrift…
§ 42 SächsKomWOSächsische Kommunalwahlordnung
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gibt das Wahlergebnis im Wahlbezirk im Anschluss an die Feststellungen mündlich bekannt.