§ 8 WStatGGesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Die Ergebnisse der Statistiken nach § 2 dürfen nur für die Bundes- und Landesebene und die der wahlstatistischen Auszählungen nach § 6 nur für die Ebene der…
§ 52 Abs. 3 SächsKomWOSächsische Kommunalwahlordnung
Gemeinden mit einer eigenen Statistikstelle können im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt für geeignete Wahlbezirke auch nach Geschlecht und…
§ 7 Abs. 4 WoBerichtsGWohnungslosenberichterstattungsgesetz
Die Ergebnisse der Erhebung dürfen bis zur Ebene der Gemeinden sowie, im Falle der Stadtstaaten, bis zur Bezirks- oder Stadtteilebene veröffentlicht werden.
§ 80 Abs. 7 KWahlO NRWKommunalwahlordnung
Ergebnisse für eine Gemeinde dürfen nur im Falle des § 50 Absatz 4 des Gesetzes veröffentlicht werden.
§ 64 Abs. 6 LWahlO NRWLandeswahlordnung
Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht zusammengeführt werden. Ergebnisse für eine Gemeinde dürfen nur im Falle des § 45 Abs. 4 des…