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1Die von den Wählerinnen und Wählern abgegebenen Stimmzettel werden in Wahlurnen gesammelt. 2Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. 3Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden mindestens 35 cm betragen. 4Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. 5Sie muss verschließbar sein. 6Sie wird auf oder an dem Tisch des Wahlvorstandes aufgestellt.
Für die Stimmabgabe in Sonderwahlbezirken und vor einem beweglichen Wahlvorstand können kleinere Wahlurnen verwendet werden.